Weiterbildungskurse

Systemische Therapie und Beratung – Grundkurs

Das Institut bietet eine Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung“ an, die entsprechend den Kriterien der Systemischen Gesellschaft (Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratunge. V.) organisiert ist. Nach Erfüllung der Anforderungen kann ein Institutszertifikat des NIS sowie anschließend ein Zertifikat des Dachverbands (SG) beantragt werden.

Ärzt*innen, die ihre Weiterbildung Psychotherapie anstreben und als vertieftes Verfahren die Systemische Therapie wählen wollen, können bei unseren von der Ärztekammer Niedersachsen anerkannten Weiterbildungsermächtigten ihre Fachkunde erlangen.

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können eine Weiterbildung in Systemischer Therapie absolvieren, um den führungsfähigen Zusatztitel „Systemische Therapie“ gem. der WBO PP oder KJP der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zu erhalten.

Inhalte und Struktur

WEITERBILDUNGSINHALTE

1. THEORIE

1.1 Grundlagen der Systemtheorie

Definition von Systemen . Lebende/Nicht lebende Systeme . Kybernetik 1. und 2. Ordnung . Wandel und Erhalt von Strukturen . Die Teile, das Ganze und die verbindenden Muster . Entstehung und Funktion von Informationen . Selbstorganisationstheorien . Autopoiesis . Theorien dynamischer, nicht linearer Systeme . Synergetik

1.2 Grundlagen des Konstruktivismus und des sozialen Konstruktionismus

Erkenntnistheorien . Rekursivität und Selbstreferentialität . Beziehung von Erkenntnis und Handeln . Beziehung von Beobachter und Beobachtetem . Objektivität und Wahrheit vs. Viabilität und Nützlichkeit . Beziehung zwischen „Landschaft“ und „Landkarte“ . Menschenbild und Ethik

1.3 Grundlagen der Systemischen Therapie und Beratung

Kommunikationstheorien . Bedeutung von Kontext . Interaktions- und Beziehungsmuster . Erkenntnismuster: harte und weiche Wirklichkeiten . Veränderungen 1. und 2. Ordnung . Funktion von Symptomen . Gesundheits- und Krankheitsmodelle . Bedeutung der Außen- und Metaperspektiven . Familien und größere Systeme . Familientherapeutische „Schulen“ . Einflüsse anderer Therapierichtungen (Hypnotherapie, Psychodrama, Psychoanalyse etc.) auf systemische Arbeitsmodelle/Ähnlichkeiten und Unterschiede zu anderen Therapiemodellen

2. PRAXIS

2.1 Therapeutische und beraterische Einstellungen und Haltungen

Neutralität und Allparteilichkeit . Neugier . Ressourcen- und Lösungsorientierung . Verantwortung und Grenzender Verantwortung in Beratung und Therapie . Therapie vs. soziale Kontrolle . Intuition und Mitgefühl . Kundenorientierung

2.2 Der therapeutische und beraterische Prozess

Setting . Genogramm/Organigramm . Kontextklärung . Hypothesenbildung . Erstinterview . Zieldefinition . Zeitstruktur . Sitzungsfrequenz . Therapieverlauf . Katamnesen . Dokumentation

2.3 Systemische Gesprächsformen, Interview- und Interventionstechniken

Unterschiedliche Formen zirkulären und reflexiven Fragens . Informationsgewinnung und Informationserzeugung . Verbale und nonverbale Kommunikationsmuster . Interventionsformen . Positive Konnotation . Umdeutung . Aufgaben . Rituale . Metaphern und Geschichten . Skulpturen, Systemaufstellungen und Familienbrett . „Paradoxe“Interventionsformen . Methode der Externalisierung . Gestaltung von Interventionen . Gestaltung von Schlusskommentaren . Formen der Teamarbeit . Ko-Therapie/Beratung . Funktion und Aufgaben des Teams . „Reflecting Team“ . Gesprächsgestaltung in unterschiedlichen Auftrags-, Beziehungs- und Bedeutungskontexten: Therapie, Beratung, Konsultation, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung

2.4 Beschreibungsmodelle

zur Beziehungsdiagnostik . zum Kommunikationsstil . Grenzbildung . Kohäsion . Koalitionen . Entscheidungsmuster . Erkenntniswege der Wirklichkeitskonstruktionen

2.5 Systemtypologien

• bei unterschiedlichen Phänomenen, Symptomen, Verhaltensauffälligkeiten, klinischen Krankheitsbildern . Familien mit psychosomatischen und psychotischen Symptomen, Paar-, Sexualthemen . Inzest . Gewalt . Chronische Erkrankungen . Familien mit Behinderten . Suchtverhalten . u. a.

• in Institutionen, Teams, Betrieben u. a. . in Wechselwirkungen mit ihren Aufgaben, Zielen, Mitarbeiterkultur etc.

2.6. Anwendungsfelder

Einzel-, Paar-, Familientherapie und -beratung . Gruppentherapie und -beratung . Konsultation und Supervision . Coaching . Personal- und Organisationsentwicklung in klinischen und nicht klinischen Arbeitsbereichen

2.7 Rahmenbedingungen von Therapie und Beratung

Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster der Professionellen und Kontextbedingungen des Arbeitsbereichs, der Institution (ökonomisch, organisatorisch, theoretisch, gesetzlich u. a.)

 

GRUNDSTRUKTUR UND BAUSTEINE DER WEITERBILDUNG

Die Mindestdauer der berufsbegleitenden Weiterbildung beträgt drei Jahre.

1. EINJÄHRIGER GRUNDKURS

Den Grundkurs bieten wir als Block-Kurs mit sieben Blockseminaren à drei Tage und als fortlaufenden Kurs mit drei Blockseminaren à drei Tage und 20 Mittwochnachmittagen an. Beide Kursformen umfassen jeweils 210 Weiterbildungseinheiten á 45 Minuten (WE).

2. SUPERVISIONEN (PRAXISPHASE)

Im zweiten Weiterbildungsjahr (Praxisphase) wird das systemische Denken und Handeln vertieft in den Arbeitsfeldern der Teilnehmenden umgesetzt. Dieser Prozess wird durch Supervisionen (Live-Supervisionen, Videoaufzeichnungen u. Ä.) begleitet. Die Supervisionen werden für Weiterbildungsteilnehmende der Kurse „Systemische Therapie und Beratung“ sowie der Kurse „Systemische Beratung“ in der Praxisphase angeboten, und sind für systemisch weitergebildete Interessent*innen auch gerne nach Beendigung der Weiterbildung offen.

Für eine Zertifizierung durch das NIS sowie die SG sind insgesamt 180 WE Supervision ab Beginn der Praxisphaseder Weiterbildung erforderlich (davon mindestens zwei Live- oder Video-Supervisionen). Diese Supervisionenkönnen in der Praxisphase vor dem Fortgeschrittenenkurs (neun mal zwei Tage Supervision) oder auch in andererAufteilung (mindestens vier mal zwei Tage Supervision vor dem Fortgeschrittenenkurs und der Fortsetzung von fünf mal zwei Tagen Supervision nach dem Fortgeschrittenenkurs) in Ihrer freien Zeiteinteilung durchgeführt werden.

Die Praxisphase dauert mindestens ein Jahr, kann sich aber auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. In dieser Zeit wird das systemische Denken und Handeln von den Teilnehmenden in ihrem Praxisfeld vertieft umgesetzt und in Supervisionen in Form von Falldarstellungen, Live-Interviews und Videoaufzeichnungen vorgestellt. Der Gesamtumfang der Supervisionen beträgt 180 WE. Termine für die Supervisionen.

3. EINJÄHRIGER FORTGESCHRITTENENKURS

In diesem Weiterbildungsabschnitt werden die theoretisch-methodischen Kenntnisse vertieft und mit besonderen Ausgestaltungen systemischer Arbeit erweitert. Zu den Kursen werden Gastreferent*innen zu speziellen Themen eingeladen.

Im kommenden Jahr bieten wir drei Formate an:

fortlaufender Kurs mit sechs zweitägigen Blöcken (Freitagnachmittag/Samstag) und 16 Dienstagnachmittagen

• als Blockkurs mit sechs dreitägigen Blöcken (Donnerstag – Samstag)

• als Blockkurs mit Schwerpunkt klinischer Orientierung mit sechs dreitägigen Blöcken (Donnerstag – Samstag bzw. Freitag – Sonntag) mit thematischem Schwerpunkt auf psychischen Erkrankungen. Zielgruppe hier sind die Interessent*innen, die ihre Weiterbildung nach den Vorschriften der Psychotherapeuten- oder Ärztekammer Niedersachsen zertifizieren lassen wollen und an der Thematik Interessierte.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Fortgeschrittenenkurs sind:

einjähriger Grundkurs, mindestens bereits absolvierte 80 WE von den insgesamt geforderten 180 WE Supervision und 80 WE Selbsterfahrung mit systemischen Methoden.

4. SELBSTERFAHRUNG

Für die Zertifizierung müssen 150 WE Selbsterfahrung nachgewiesen werden. Ein relevanter Teil der Selbsterfahrung (90 WE) erfolgt im Rahmen der Kurse. Zusätzlich ist Selbsterfahrung mit systemischer Methodik im Umfang von 60 WE erforderlich. Diese können sowohl in den durch das Institut angebotenen Selbsterfahrungsseminaren, als auch an anderen SG-Instituten absolviert werden.

40 WE davon können extern, im Rahmen einer eigenen Therapie, durchgeführt von einer/einem anerkanntenTherapeut*in *  eingebracht werden.

* Anerkennung der Selbsterfahrung: Selbsterfahrung muss bei einem/einer Psychotherapeut*in mit staatl. Anerkennung (z. B. Heilpraktiker*in HPG), einem/einer klinischen Psycholog*in, einem/einer Fachärzt*in für Psychotherapie, Psychiatrie, Psychosomatik, einem/einer anderen Fachärzt*in mit dem Zusatztitel Psychotherapie oder einem/einer zertifizierten Therapeut*in/Lehrtherapeut*in der SG oder DGSF absolviert werden.

Zu Beginn der Weiterbildung müssen 20 WE Selbsterfahrung nachgewiesen werden.

5. PEERGROUPS UND INTERVISION

Bereits im ersten Weiterbildungsjahr organisieren sich die Kursteilnehmenden zur weiteren Einübung, Reflektionund Intervision des systemischen Denkens und Handelns in Peergroups. Über die gesamte Weiterbildungszeit sollen100 Lerneinheiten (LE) à 45 min nachgewiesen werden.

6. DOKUMENTATION DER SYSTEMISCHEN THERAPIE- UND BERATUNGSPRAXIS

Die Teilnehmenden sollen über den Weiterbildungszeitraum systemische Methoden in ihrer Arbeit anwenden. Von 200 durchgeführten Therapie- oder Beratungsstunden während der Weiterbildungszeit sollen vier abgeschlossene Prozesse schriftlich dokumentiert und systemisch reflektiert werden.

7. SONDERVERANSTALTUNGEN

Zur Vertiefung ihrer Kenntnisse, wie auch für die Zertifizierung, ist der Besuch von drei !EXTRA!-Vorträgen für die Teilnehmenden verpflichtend.

ABSCHLUSS DER WEITERBILDUNG

Nach Absolvierung der unter 1. bis 7. genannten Anforderungen kann ein NIS-Zertifikat über die Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung“ nach den Rahmenrichtlinien der Systemischen Gesellschaft beantragt werden.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch einen kontinuierlichen reflexiven Dialog zwischen Lehrenden und Teilnehmenden während der gesamten Weiterbildungszeit.

Für die Zertifizierung durch das NIS müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• Kopie des Hochschul-/Berufsabschlusses

• Bescheinigung, dass der/die Antragsteller*in in einem beruflichen Arbeitsfeld tätig ist, in dem die Umsetzung systemischer Ideen und Vorgehensweisen möglich ist.

• Teilnahmebescheinigungen über Grundkurs (210 WE)

• Teilnahmebescheinigungen über Fortgeschrittenenkurs (180 WE)

• Teilnahmebescheinigungen über 180 WE Supervision, davon mindesten zwei Live- oder Video-Supervisionen

• Nachweis von drei !EXTRA!-Vorträgen

• Nachweis über 150 WE systemische Selbsterfahrung

• Nachweis über 100 LE Intervision in Peergroups durch Auflistung der Termine, Themen sowie Teilnehmenden

• 200 LE nachgewiesene therapeutische und/oder beraterische Praxis (Arbeitgebendennachweis mit genauen Angaben über das Arbeitsfeld der durchgeführten Berufstätigkeit)

• In diesem Rahmen müssen vier Beratungs- oder Therapiefälle entsprechend dem Vordruck „Leitfaden…“ dokumentiert werden.

• 50 LE Eigenarbeit, Literaturstudium etc.

• Zertifizierungsantrag an das NIS

Hinweis: Für die Weiterbildungen gem. der Ordnungen der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen können andere Bestimmungen gelten.

ZERTIFIZIERUNGSHINWEIS SG (SYSTEMISCHE GESELLSCHAFT)

Der Antrag auf Zertifizierung erfolgt durch die Teilnehmenden direkt an die SG.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der SG: https://systemische-gesellschaft.de

Bitte beachten Sie, dass die SG als Dachverband das Weiterbildungszertifikat mit der Bezeichnung „Systemische Therapie“ ausstellt, während das NIS-Zertifikat weiterhin die Bezeichnung „Systemische Therapie und Beratung“ führt. Nach unserer Überzeugung ist die Grenze zwischen Therapie und Beratung nicht scharf zu ziehen. Mit unserem Zertifikat wollen wir zum Ausdruck bringen, dass abhängig vom Kontext die Weiterbildung zu erweiterten Kompetenzen sowohl in der Therapie als auch in der Beratung führt.

Eine Zertifizierung durch die Systemische Gesellschaft ist nur unter der Voraussetzung der Mitgliedschaft möglich.Eine Mitgliedschaft in der SG ist bereits mit Beginn einer Weiterbildung an einem SG-Institut möglich. Für Neumitglieder, die sich in der ersten Weiterbildung bei einem SG-Institut befinden, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag derzeit € 60,-. Nach Beendigung der Weiterbildung erhöht sich der Beitrag ab dem Folgejahr auf derzeit € 120,-. Eine Kündigung ist bis sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres möglich.

ALLGEMEINE HINWEISE

Die Anmeldungen erfolgen immer für ein Kursjahr. Praxisjahr und Fortgeschrittenenkurs setzen die Teilnahme anden vorausgegangenen Kursbausteinen bei uns oder einem anderen Institut der Systemischen Gesellschaft voraus. Nach jedem Weiterbildungsjahr kann die Weiterbildung beendet oder unterbrochen werden.

VERTRAGLICHE GESTALTUNG

Für den Grundkurs und den Fortgeschrittenenkurs werden gesondert Weiterbildungsverträge abgeschlossen, die nachUnterzeichnung verpflichtend sind. Bei den Supervisionen gelten die Anmeldebestätigungen als verbindlich. Damit besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, zwischen Weiterbildungsjahren zu pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt an die Weiterbildung wieder anzuknüpfen. Eine Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmeregelungen getroffen werden.

 

Vorausgesetzt wird:

1. Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer humanwissenschaftlichen Disziplin. Begründete Ausnahmen sind möglich, z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem psychosozialen Beruf

2. Zwei Jahre Berufspraxis

3. Nachweis eines beruflichen Arbeitsfeldes, in dem die Umsetzung systemischen Denkens und Handelns möglich ist

4. Selbsterfahrung mindestens 20 Einheiten á 45 Minuten

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Fortgeschrittenenkurs sind:

• einjähriger Grundkurs

• Praxisphase: mindestens „bereits absolvierte“ 80 WE von den insgesamt geforderten 180 WE Supervision

• 80 WE Selbsterfahrung

BEWERBUNG

Es werden folgende Bewerbungsunterlagen benötigt:

• Bewerbungsbogen mit Bild

• Tabellarischer Lebenslauf

• Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der deutlich wird, dass an der Arbeitsstelle systemisch gearbeitet werden kann

• Zeugnisse über Hochschulabschlüsse bzw. über Berufsausbildung

• Nachweise über 20 Einheiten Selbsterfahrung

Anmeldungen für die im Frühjahr beginnenden Kurse erfolgen i. d. R. bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

KOSTEN DER WEITERBILDUNG

Die Kosten ab 01.01.2025 betragen:

Grundkurs:                        7 Drei-Tage-Blöcke à € 420,-
Gesamtkosten:  € 2.940,-

Praxisphase:                         9 Zwei-Tage-Blöcke à € 280,-
Gesamtkosten:  € 2.520,-

Fortgeschrittenenkurs:   6 Drei-Tage-Blöcke à € 420,-
Gesamtkosten:  € 2.520,-
Die Gebühren pro Block müssen zwei Wochen vor Seminarbeginn auf das Institutskonto überwiesen werden.

Für jedes Weiterbildungsjahr wird eine Organisationsgebühr von € 120,- erhoben.

Die Zertifizierungsgebühr für das NIS-Zertifikat beträgt € 100,-.

Die Zertifizierungsgebühren der Systemischen

Gesellschaft entnehmen Sie bitte der Homepage der SG:

https://systemische-gesellschaft.de

Die Gesamtkosten über mindestens drei Jahre (inkl. NIS-Zertifizierung) betragen somit € 8.440,-

Änderungen vorbehalten.

ACHTUNG:

Darin NICHT enthalten sind die Kosten für die 60 Lerneinheiten/Weiterbildungseinheiten Selbsterfahrung sowie die Kosten für die !EXTRA!-Vorträge.

  1. GRUNDKURSE – SYSTEMISCHES DENKEN UND HANDELN  IN THERAPIE UND BERATUNG

FORTLAUFENDER GRUNDKURS (2024/2025):

Der fortlaufende Grundkurs umfasst drei Blockseminare (jeweils à drei Tage) und 20 Nachmittage, insgesamt 210 Weiterbildungseinheiten (WE) à 45 min. Der 2. Block (Selbstreflexion) wird außerhalb Hannovers stattfinden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden von den Teilnehmenden selbst übernommen.

Termine:      

1. Block 19. – 21.09.2024
Mittwochnachmittage: 25.09., 02.10., 30.10., 13.11., 20.11., 04.12., 11.12., 18.12.2024,
15.01., 22.01.2025

2. Block 13. – 15.02.2025 (in Einbeck)
Mittwochnachmittage: 19.02., 26.02., 05.03., 12.03., 02.04., 23.04., 07.05., 14.05., 04.06., 11.06.2025

3. Block 28. – 30.08.2025

Leitung:         Dr. Wolfgang Dillo, Susanne Hilbig

BLOCK GRUNDKURS 2025/26

Der Block-Grundkurs umfasst 7 Blockseminare (à 3 Tage), insgesamt 210 WE à 45 min. Der 4. Block (Selbstreflexion) wird außerhalb Hannovers stattfinden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden von den Teilnehmenden selbst übernommen.

Termine:

1. Block    20. – 22.03.2025
2. Block    08. – 10.05.2025
3. Block    19. – 21.06.2025
4. Block    15. – 17.08.2025
5. Block    25. – 27.09.2025
6. Block    06. – 08.11.2025
7. Block    15. – 17.01.2026

2. SUPERVISIONEN (PRAXISPHASE)

Die Termine für die Supervisionen finden Sie hier: 

3. FORTGESCHRITTENENKURSE

Die Termine finden Sie unter den Rubriken:

“Systemische Therapie und Beratung – Fortgeschrittenenkurs” oder

“Systemische Therapie und Beratung F-Kurs Klinische Orientierung”

Bewerbung/Anmeldung

Weiterbildung “Systemische Therapie und Beratung” Grundkurs

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Mehr Informationen

Gründungsmitglied der Systemischen Gesellschaft

Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung

Leisewitzstr. 26
30175 Hannover
Tel.: 0511 – 790 90 561
Fax : 03212 – 132 36 93
[email protected]
www.nis-hannover.de