Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
Eine Weiterbildungseinheit (WE) entspricht 45 Minuten unter der Leitung von Lehrenden.
Üblicherweise beginnen die Seminare um 9:30 Uhr / 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr / 17:30 Uhr.
Für diesen Seminar-Tag werden 10 WE angerechnet.
Da sie nur nachmittags stattfinden, werden sie wie ein zweitägiges Supervisionsseminar mit 20 WE angerechnet.
Laut dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz soll eine Bildungsveranstaltung in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen erkennt die AEWB aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nicht an.
Arbeitnehmer*innen erhalten laut dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub. Sollte dieser im vorherigen Jahr nicht genommen worden sein, stehen ihnen im laufenden Jahr automatisch 10 Tage Bildungsurlaub zu.
Die dreitägigen Blöcke im “Basis- und Aufbaukurs systemische Beratung”, “Grundkurs systemische Therapie und Beratung”, “Fortgeschrittenenkurse” sowie die Weiterbildungen „Systemische Organisationsentwicklung“ und „Systemisches Coaching“ wurden bisher alljährlich vom AEWB anerkannt. Für alle anderen Kurse mit dreitägigen Blöcken beantragen wir bei Bedarf gerne eine Anerkennung.
Als Mitgliedsinstitut der Systemischen Gesellschaft verpflichten wir uns, die Ethikrichtlinien der Systemischen Gesellschaft einzuhalten:
https://systemische-gesellschaft.de/verband/position/ethik-richtlinien/
Bei Fragen oder Anliegen ist Frau Dr. Cornelia Oestereich (cornelia.oestereich@gmx.de) als unsere Ethikbeauftragte ansprechbar.
Weiterbildungen und Quereinstieg
Die FAQs werden derzeit überarbeitet.
Die FAQs werden derzeit überarbeitet.
Die FAQs werden derzeit überarbeitet.
Zertifizierung
Die FAQs werden derzeit überarbeitet.
Die FAQs werden derzeit überarbeitet.