Allgemeines
In der Regel finden unsere Seminare ganztägig statt (zwischen 09:00 und 18:00 Uhr). Der erste Tag startet meist etwas später, der letzte endet etwas früher.
Grundsätzlich können Sie mit folgendem rechnen: ein Tag = 10 WE (1 WE = 45min.)
Ausnahmen gelten bei Seminartagen, die verkürzt angeboten werden und ab 3 tägigen Veranstaltungen.
Die Weiterbildungseinheiten werden auf den Teilnahmebescheinigungen bestätigt.
Da sie nur nachmittags stattfinden, werden sie wie ein zweitägiges Supervisionsseminar mit 20 WE angerechnet.
Bildungsurlaub kann in Niedersachsen und Bremen nur für Veranstaltungen beantragt werden, die an mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen stattfinden.
Für die dreitägigen Blöcke der Weiterbildungen, beantragt das NIS in der Regel die Anerkennung für Bildungsurlaub.
Für Seminaren mit drei oder mehr Tagen, fragen Sie bitte vorher im Sekretariat nach.
Weiterbildungen und Quereinstieg
Nach dem Praxisjahr, welches Bestandteil beider Weiterbildungen ist, können Sie am Fortgeschrittenenkurs teilnehmen. Voraussetzung für den Einstieg in den F-Kurs sind nach der Teilnahme am Beraterkurs (Basis-und Aufbaukurs): mind. 80 absolvierte WE Supervision und 80 WE Selbsterfahrung (SE).
Die fehlende SE kann parallel zum Praxisjahr belegt werden.
Weitere Infos zur Zertifizierung „Systemische Therapie und Beratung“ finden Sie hier
Nein, der Bewerbungsbogen des Basiskurses hat auch für den Aufbaukurs Gültigkeit. Sollten Sie zwischen Basis- und Aufbaukurs ein oder mehrere Jahre Pause machen, können wir gerne Ihre Bewerbungsunterlagen aufheben.
Für die Anerkennung der Selbsterfahrung (SE) gilt im Allgemeinen folgendes:Selbsterfahrung muss bei einem approbierten Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie, einem klinischen Psychologen, einem Facharzt für Psychotherapie, Psychiatrie, Psychosomatik, einem anderen Facharzt mit dem Zusatztitel Psychotherapie oder einem zertifizierten Therapeuten/Lehrtherapeuten der SG oder DGSF absolviert werden.
Insgesamt müssen (ab Weiterbildungsbeginn nach dem 01.01.2016) ca. 75% der SE, angeleitet von SG-Lehrenden nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch Selbsterfahrungsseminare am NIS oder an anderen SG-Instituten erfolgen. Die restlichen 25% (max 20 Weiterbildungseinheiten (WE) bei „Systemischer Beratung“ und max. 40 WE bei „Systemischer Therapie und Beratung“) können durch in Anspruch genommene eigene Therapie nachgewiesen werden.“
Beispiel:
Max Mustermann möchte das Zertifikat „Systemische Therapie und Beratung“ erhalten. Insgesamt muss er 150 WE SE nachweisen. Davon sind bereits 60 WE im Grundkurs und 30 WE im F-Kurs enthalten, für die er die Kopien der Teilnahmebescheinigungen einreicht. Außerdem reicht er eine Bescheinigung einer Therapie, die er vor 6 Jahren bei einem approbierten Psychotherapeuten gemacht hat, ein. Diese deckt 40 WE ab. Die restlichen 20 WE bescheinigt er durch die Teilnahme an einem Selbsterfahrungsseminar am NIS.
Zertifizierung
Schauen Sie dazu bitte auf das entsprechende Infoblatt zur Zertifizierung
Bitte reichen Sie für die Zertifizierung alle Unterlagen gemeinsam/komplett, ungetackert und ohne Folien oder Büroklammern in Papierformat im Sekretariat ein. Alle Teilnahmebescheinigungen und Dokumente bitte in Kopie. Eine Übersicht über alle einzureichenden Unterlagen und den zeitlichen Ablauf finden Sie hier. Hier finden Sie außerdem einen Leitfaden und Erläuterung zur Falldokumentation und Übersichtsvorlagen für die Dokumentation der Supervisionstermine und der Peergroup-Stunden.
Alle bei uns erbrachten Weiterbildungseinheiten (WE) im Grundkurs werden für die Zertifizierung anerkannt. Da im Grundkurs 150 WE Theorie und 60 WE Selbsterfahrung (SE) enthalten sind, müssen entsprechend den Zertifizierungsbedingungen “Systemische Beratung” zusätzlich noch 30 WE Theorie nachgeholt werden. (Das NIS bietet dementsprechende Seminare an.) Alle weiteren Voraussetzungen für eine Zertifizierung „Systemische Beratung“ finden Sie hier